AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der iSATT GmbH

 

1. Allgemein

Die nachstehenden AGB gelten für unsere sämtlichen Angebote und die uns erteilten Aufträge. Mit der Auftragserteilung, die unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf, erkennt der Kunde die Bedingungen verbindlich an .Allen entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind stets freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Ist der Kunde mit der in der Auftragsbestätigung beschriebenen Lieferung und Leistung nicht einverstanden, kann er bis zum 2. Tag nach Eingang der Bestätigung schriftlich reklamieren und, falls erforderlich, eine Abänderung bewirken. Unsere Angebotspreise gelten nur bei Bestellung der angebotenen Gesamtanlage. Mehr- oder Minderleistungen machen ein Nachtragsangebot erforderlich. Sollten nach Vertragsschluss Preiserhöhungen der Rohstoffe eintreten, die von uns nicht zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Externe Montagen, Installationen und Inbetriebnahmen sind in unseren Angebotspreisen nicht enthalten und werden stets nach Aufwand auf Nachweis in Rechnung gestellt.

 

3. Lieferung und Leistung

Wir sind bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, vorausgesetzt die vom Auftraggeber erforderlichen Unterlagen und Beistellungen sind fristgerecht in unserem Hause eingetroffen. Bei Änderungswünschen des Kunden nach Auftragserteilung muss der Liefertermin im Einzelfall neu vereinbart werden. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse wie Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen etc. die die Erfüllung des Auftrages erschweren oder unmöglich machen, haben wir nicht zu vertreten.

 

4. Gewährleistung

Unsere Produkte werden vor Auslieferung an den Kunden sorgfältig geprüft. Sollte sich dennoch eine berechtigte Beanstandung ergeben, gewähren wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Nachbesserung . Wir haften nich, wenn und soweit an dem Liefergegenstand ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen seitens des Kunden oder Dritter vorgenommen werden. Für Schäden, die auf ungeeignete, unsachgemäße oder sonst nach dem Vertrag nicht vorgesehene Verwendung, Bedienungsfehler, unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewährleistung. Ansprüche auf Schadenersatz, Lohnkostenerstattung, Verzugsstrafen und dergleichen können wir nicht anerkennen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Anzahlungsrechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung netto zahlbar.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware, auch nach Integrierung in eine Gesamtanlage zum Wiederverkauf, bis zur Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages vor.

 

7. Wirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grunde, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.

HONORAR

Verrechnungssätze für Kundendienst, Inbetriebnahme- und Montageleistungen

 

Die Berechnung erfolgt entsprechend den unten genannten Stunden- bzw. Tagessätzen und, wo zutreffend, entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen des Bundestarifvertrages für die besonderen Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie (BMTV) sowie des dazugehörigen Tarifvertrages für Auslösungssätze und Erschwerniszulagen. Die Reisezeit wird wie Arbeitszeit berechnet. Alle aufgeführten Sätze gelten netto, ohne Abzüge.

Geltungsbereich Inland (Ausland auf Anfrage)

Euro / Stunde
Fachtechniker102.00
Fachtechniker für Automatisierungstechnik122.00
Servicespezialist für Automatisierungstechnik132.00

Normalarbeitszeit

Montag bis Freitag je 8 Stunden, im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

 

Auslösung

Tagegeld im Inland 30,00 Euro. Bei einer Abwesenheit von weniger als 12 Stunden anteilig. Übernachtungsgeld 20,00 Euro. Die für das Ausland geltenden Sätze für Tagegeld und Übernachtungsgeld werden auf Anfrage mitgeteilt. Als Ausgangspunkt für die Berechnung der Auslösung gilt der Betriebssitz.

 

Reisekosten

Für die An- und Rückreise berechnen wir bei
PKW: 0,75 Euro pro gefahrenen Kilometer, gerechnet ab dem Firmensitz
Eisenbahn: Fahrkarte 2. Klasse, eventuelle Zuschläge

 

 

Rechnungslegung, Preiszuschläge, Zahlungsziel

Die Rechnungslegung erfolgt 14tägig. Bei Änderungen der Voraussetzungen für die Verrechnungssätze behalten wir uns eine Anpassung vor.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar ohne Abzug.

Mehrarbeits- und Erschwernis-Zulagen

Bei Arbeitszeiten oder –umständen, die tarifliche Zuschläge erfordern, werden für Inbetriebnahme und Montagen folgende Zuschläge berechnet:

  • 25% für die ersten zwei täglichen Überstunden über die normale Arbeitszeit hinaus.
  • 50% für die weiteren täglichen Überstunden.
  • 50% für Überstunden in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr (Nachtarbeit).
  • 15% für Spätarbeit in der Zeit von 14.00 bis 20.00 Uhr,
    sofern die regelmäßige Arbeitszeit nach 17.00 Uhr endet (Mittagsschicht).
  • 25% für regelmäßige Nachtschichtarbeit (20.00 bis 06.00 Uhr).
  • 50% für im Anschluss an Nachtarbeit bis zum Beginn der normalen Tagschicht geleistete Stunden.
  • An arbeitsfreien Samstagen, es gelten die Zuschläge für Montag bis Freitag sinngemäß.
  • 75% für Arbeiten an Sonntagen.
  • 100% für Arbeiten am Karfreitag, 2. Ostertag, Christi-Himmelfahrt, Fronleichnam,
    3. Oktober, 1. November und am 2. Weihnachtstag.
  • 150% für Arbeiten am 1. Januar, 1. Ostertag, 1. Mai, 1. Pfingsttag, 1. Weihnachtstag,
    Spätarbeit am 24. Dezember in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr sowie Nachtarbeit
    in der dem 1. Weihnachtsfeiertag und dem Neujahrstag unmittelbar vorausgehenden Nacht.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Stand: 03.01.2023